Eigentlich ist das Recht auf Nahrung ein Menschenrecht. Eigentlich. In der Wirklichkeit sieht es leider so aus, dass dieses Recht nicht für alle Menschen gleichermaßen erfüllt ist. Während auf der einen Seite massenweise oft noch genießbare Lebensmittel weggeworfen werden, mangelt es auf der anderen Seite an ausreichender, nahrhafter Lebensmittelversorgung. Trotz vieler Fortschritte, die hinsichtlich des Welthungers bereits gemacht werden konnten, bleibt die Lage nach wie vor kritisch.

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Konkret ist im Artikel 11 des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt, dass jeder Mensch einen grundlegenden Anspruch auf ausreichende Ernährung hat. Es geht jedoch nicht nur darum, keinen akuten Hunger leiden zu müssen, sondern auch, dass jeder Mensch Zugang zu erschwinglichen Nahrungsmitteln haben soll, die zudem gesund und kulturell akzeptabel sind. Selbstverständlich heißt das auch, dass kein Mensch auf andere wichtige Güter wie etwa angemessene Gesundheitsversorgung oder Bildung verzichten müssen soll, um etwas so Grundlegendes wie seine Ernährung finanzieren zu können.

Aktuell sind schätzungsweise 673 Millionen Menschen weltweit von Hunger betroffen. Davon sind 1,4 Millionen Menschen akut vom Hungertod bedroht. Auch bei der Kindersterblichkeit spielt Mangelernährung eine große Rolle: Beinahe die Hälfte aller Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren sind auf Unterernährung zurückzuführen. In den letzten Jahrzehnten gab es große Fortschritte bei der Bekämpfung des Welthungers. Inzwischen stagnieren die Verbesserungen jedoch, in einigen Ländern gibt es sogar Rückschritte.

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Zur Beurteilung des Welthungers gibt es den Welthunger-Index (WHI). Dieser setzt sich zusammen aus vier Indikatoren: Unterernährung, Wachstumsverzögerung bei Kindern, Auszehrung bei Kindern und Kindersterblichkeit. Bei der Unterernährung wird geprüft, wie hoch der Bevölkerungsanteil ist, dessen Kalorienbedarf nicht gedeckt ist. Hinsichtlich der anderen 3 Indikatoren wird bei Kindern unter 5 Jahren betrachtet, wie viele in der Bevölkerung eine für ihr Alter unterdurchschnittliche Größe haben, wie viele an Auszehrung leiden und wie hoch deren Sterblichkeitsrate ist. Der WHI bewegt sich zwischen dem Bestwert 0 und dem schlechtesten Wert 100, niedrige Werte sind hier also besser.

Bei allen vier dieser Indikatoren bleibt der globale WHI-Wert von 18,3 (Stand 2025) hinter den internationalen Zielvorgaben zurück. Seit 2016, wo der globale WHI-Wert noch bei 19,0 lag, gab es zudem kaum merkliche Verbesserungen. In insgesamt 7 Ländern – Burundi (49,9), Jemen (49,9), Somalia (42,6), Südsudan (37,5), Demokratische Republik Kongo (37,5), Madagaskar (35,8) und Haiti (35,7) – wird die Ernährungslage als „sehr ernst“ eingestuft, in weiteren 35 Ländern wird diese als „ernst“ klassifiziert.

Es ist also eindeutig, dass bei der Bekämpfung des Welthungers noch so einiges vorangehen muss, damit das Ziel „Zero Hunger bis 2030“ auch tatsächlich erreicht werden kann. Mehr dazu im nächsten Beitrag.

Quellen:
https://www.amnesty.at/themen/nahrung-ist-ein-menschenrecht/
https://www.welthungerhilfe.de/hunger/welthunger-index
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/165561/umfrage/am-staerksten-von-hunger-betroffene-laender-weltweit-nach-dem-welthunger-index/
https://www.unicef.de/informieren/projekte/einsatzbereiche-110796/hunger-111210/hunger-weltweit/304280

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Von: Miriam

25. Juni 2026

Bild: Foto von Nickolas Nikolic auf Unsplash

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