Traurig, aber wahr: Stalking ist ein Verbrechen, das einen großen Teil der Gesellschaft betrifft. Oft dauert die Terrorisierung durch einen Stalker mehrere Jahre lang, da die Opfer nicht wissen, wie sie sich wehren sollen. Gleich die Polizei informieren? Oder zunächst abwarten und hoffen, dass es dem Stalker mit der Zeit langweilig wird? Was ist denn nun die richtige Art, um sich selbst vor Stalking zu schützen?

Ungewollter Beobachter

Für Frau T. gibt es nichts Schöneres, als nach einem langen Arbeitstag noch einmal so richtig auf dem Balkon auszuspannen. Das leise Zwitschern der Vögel, das entfernte Brummen der Autos, die Musik, die aus irgendeiner Wohnung unter ihr kommt…dazu noch ein Glas Rotwein und der wohlverdiente Feierabend ist perfekt.

Genüsslich lehnt sich Frau T. in ihrem Liegestuhl zurück und schließt die Augen, um die Geräusche auf sich wirken zu lassen. Eine Weile bleibt sie so sitzen, bis sie auf einmal ein unwohles Gefühl übermannt, ganz so, als würde ein stechender Blick auf ihr ruhen. Neugierig, woher diese plötzliche Empfindung stammt, öffnet sie eines ihrer Augen und sieht sich um.

Nein, sie muss sich getäuscht haben, da starrt sie niemand an. Kein möglicher Ursprung zu finden. Wie zufällig lässt sie ihren Blick über das gegenüberliegende Wohngebäude schweifen, als sie plötzlich stoppt. Halt, da steht noch jemand am Balkon. Sieht die Person vielleicht zu ihr hinüber?

Jetzt öffnet Frau T. auch ihr zweites Auge, um mehr zu erkennen. Doch, kein Zweifel, die Person am anderen Balkon beobachtet sie. …einen Moment! Ist das etwa ein Fernglas?

Frau T. beugt sich vor. Das ist doch Herr P., der neu eingezogen ist! Stand er vorher auch schon da, als sie sich hinausgesetzt hat?

„Guten Abend!“, ruft Frau T. zu ihm hinüber, nachdem sie all ihren Mut zusammengenommen hat. „Würde es Ihnen etwas ausmachen, das Fernglas wegzulegen?“

Keine Reaktion. Herr P. bewegt sich keinen Millimeter und bleibt stehen, wo er ist.

Frau T. schluckt einmal kurz. War sie zu leise? Hat er sie vielleicht nicht gehört? Womöglich übertreibt sie ja auch nur, und er beobachtet irgendwelche Vögel.

„Herr P.!“, versucht sie noch einmal ihr Glück, diesmal etwas lauter. „Ich fühle mich etwas unwohl, wenn sie da mit dem Fernglas stehen. Könnten sie das bitte wegräumen, solange ich noch am Balkon bin?“

Gut, kein Zweifel mehr, er ignoriert ihre Rufe einfach. Frau T. schaudert.

„Herr P., ich würde mir doch sehr wünschen, dass sie meine Privatsphäre respektieren!“, erhebt sie ihre Stimme noch ein letztes Mal, diesmal unsicherer als zuvor. Denkt er denn, sie merkt nicht, was er da tut?

Als noch immer keine Antwort kommt, packt Frau T. kurzerhand ihre Sachen und geht schleunigst zurück in ihre Wohnung. Was glaubt der denn, dass sie einfach am Balkon bleibt, wenn er sie so angafft?

Kaum hat sie allerdings ihr Wohnzimmer betreten, vibriert ihr Handy. Mit einem schlechten Gefühl, als wisse sie schon, was als nächstes passieren wird, öffnet sie die Nachricht, die ihr von einer ihr unbekannten Nummer gesendet wurde – und muss sogleich einen leisen Aufschrei unterdrücken.

Ebendiese Nachricht beinhaltet nichts weiter, als ein Foto. Ein Foto von ihr am Balkon, zurückgelehnt im Liegestuhl und das Weinglas in der Hand.

Was tun?

Leider sind Geschichten, wie die von Frau T., schon lange keine Einzellfälle mehr. Wichtig zu wissen ist allerdings zunächst eines: Stalking ist in Österreich kein Kavaliersdelikt und wird mit dem sogenannten „Anti-Stalkinggesetz“ (§ 107a Strafgesetzbuch, Tatbestand der „beharrlichen Verfolgung“) geahndet.

Schön und gut, Stalking ist also strafbar, aber was heißt das jetzt für Leute wie Frau T.? Was passiert denn, wenn man die Polizei ruft? Und kann man im Voraus selbst etwas tun, um sich gegen das Stalking des Nachbarn zu wehren?

Eine der wichtigsten Regeln, wenn man selbst von Stalking betroffen ist, lautet: Auf keinen Fall auf Nachrichten oder Anrufe des Stalkers antworten. Kein „Lass mich in Ruhe“, kein „Ich rufe die Polizei“. Antwortet man dem Stalker, so gibt man ihm nur einen Grund, sein Opfer weiterhin mit Kontaktversuchen zu bombardieren, da er genau weiß: Ruft er oft genug an oder sendet genügend SMS, dann meldet sich das Opfer früher oder später.

Um solch einem Telefonterror überhaupt zu entgehen, kann man auch via Playstore-App eine Blacklist für sein Handy einrichten, die dann gewisse Nummern filtert, oder man wechselt überhaupt seine Rufnummer, was manche Anbieter sogar gratis machen, wenn man als Grund dafür Belästigung angibt. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch Telefonanbieter für gewisse Nummern eine Fangschaltung installieren zu lassen.

Um es nicht darauf anzulegen, dass man auch noch in den sozialen Netzwerken, wie Facebook oder Twitter, von seinem Stalker kontaktiert wird, sollte man sehr vorsichtig damit sein, welche Freundschaftsfragen man annimmt und eventuell auch seine bestehenden Follower nach dem Stalker durchforsten.

Besonders wichtig ist es auch, ein Stalkingtagebuch anzulegen, in dem man genau notiert, wann und wie man durch den Stalker belästigt wurde. Dieses Tagebuch hilft später auch dabei, mithilfe der Polizei Maßnahmen gegen den Stalker zu ergreifen.

Weitere Optionen, wie man sich vor seinem Stalker schützen kann, finden Sie auf dieser Website, die auch die bisherigen Vorschläge beinhaltet.

Nun aber weiter, zu den juristischen Schritten, die man im Falle von Stalking einleiten kann. Kurz zusammengefasst lauten diese:

  • Wegweisung: Der Stalker muss einen bestimmten Ort, beispielsweise die Wohnung des Opfers, sollte er zuvor dort gewohnt haben, verlassen.
  • Betretungsverbot: Das Betretungsverbot ist für zwei Wochen gültig, in denen sich der Stalker nicht an einem bestimmten Ort, wie etwa der Wohnung des Opfers, aufhalten darf.
  • Einstweilige Verfügung: Der Stalker darf sich nicht in einem bestimmten Radius um die Wohnung des Opfers oder anderen Orten, an denen sich das Opfer befinden könnte, aufhalten. Außerdem können ihm Kontaktaufnahmen jeglicher Art, also SMS, Anrufe und Co. untersagt werden.
  • Festnahme
  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe

Um dem Stalking auf jeden Fall rechtzeitig entgegenwirken zu können, ist es wichtig, sich so früh wie möglich Hilfe zu suchen. Dies kann man beispielsweise tun, indem man bei der Stalking-Hotline 0800 112 112 anruft oder sich gleich bei der Polizei meldet, um sich darüber zu informieren, wie man am besten handeln sollte.

Die Informationen zu den juristischen Schritten stammen von der Seite www.HELP.gv.at.

Leave A Comment

Von: Miriam

17. September 2018

Bild:

Blog abonnieren

Loading

Wir informieren Sie, wenn ein neuer Blogbeitrag erscheint.