Die meisten Menschen tragen sie täglich und einige haben sogar eine große Sammlung von ihnen. Doch wenn Schuhe im Stiegenhaus aufgestellt werden, kann das den Nachbarn sauer aufstoßen.

Von Abis über Geox bis ZooYork – die Anzahl der Schuhmarken ist groß, genauso wie jene an Menschen, die sie jeden Tag an ihren Füßen tragen. Doch die Bestimmung der Schuhe geht zumeist über ihre Schutzfunktion der Füße hinaus. Schuhe sind ein wichtiges Modeaccessoire und werden in westlichen Gesellschaften nicht selten als Luxusgut bzw. Prestigeobjekt gehandelt. Vor allem Frauen wird gerne eine Sammlerleidenschaft nachgesagt. Kein Wunder also, dass manche Menschen mehr Schuhe als Kleidung zu Hause haben. Da der Platz in der Wohnung aber auch knapp werden kann, steigt die Verlockung das Schuhregal im Stiegenhaus aufzustellen. Doch dem Bedürfnis auf diese Weise mehr Wohnraum zu schaffen wird Einhalt geboten. 

Das Stiegenhaus ist Allgemeineigentum

Und dafür gibt es auch mehrere Gründe. Das Lagern von Gegenständen vor der Wohnungstüre stört die Optik des Stiegenhauses und bringt so manchen Nachbarn auch in Rage. Anblick, Geruch und sogar Lärm sind oft genannte Gründe, die Nachbarn nennen, wenn sie sich durch eine Vielzahl an Schuhen und Regalen im Stiegenhaus belästigt fühlen. Bei der ungefragt angeeigneten Fläche handelt es sich zudem um Allgemeineigentum, über deren Nutzung einzelne Personen alleine nicht entscheiden können.

Darüber hinaus, so Günther Schradenecker von der Feuerwehr Graz, ergeben sich durch eine unsachgemäße Lagerung von Gegenständen Sicherheitsrisiken. Wenn jemand darüberstolpert, kann sich der Betroffene nach dem Zivilrecht meist schadlos halten. Herumliegende Gegenstände können im Ernstfall auch Einsatzkräfte behindern und Fluchtwege verstellen. Dies ist meist auch in der Hausordnung vermerkt.

Eine Möglichkeit: Ein eigener Bauabschnitt für Schuhe

Bei neuen Wohnbauten ist es möglich, einen eigenen Abschnitt im Stiegenhaus einzurichten, der durch eine Brandschutztür verriegelt wird, so Bernhard Haister, Sachverständiger für Brandschutz der Feuerpolizei Graz. Dabei müssen jedoch alle Auflagen der Baubehörde sowie das Brandschutzgesetz eingehalten werden. Für viele Wohnungseigentümer und Mieter sicherlich eine wünschenswerte Zukunftsvision. Einzig und allein die Kosten, die eine Umsetzung dieses Projektes auch weiterhin behindern könnten.

5 Comments

  1. Brigitte K. 8. März 2018 at 19:53 - Reply

    Lieber Niklas Sieger, das ist meines Erachtens eine etwas einseitige Sichtweise. Feuerpolizeilich ist hier alles eher klar geregelt, wobei uns vor kurzem jemand von der Feuerpolizei sagte, ein oder zwei paar Schuhe sind normalerweise kein Problem, eher wenn ein ganzes Regal dort steht.
    Was mich aber stört ist, dass hier so getan wird, als wäre das Schuhe rausstellen eine Manie von Leuten, die viele Schuhe zu haben (und noch dazu eine Frauenmanie … ein altes Stereotyp, oder?). Im Alltag ist es v.a. im Winter meistens so, dass gerade kleinere Wohnungen keinen wirklichen Vorraum haben, wo die Schuhe gut abtropfen können und dann sehr schnell der ganze Wohnraum dreckig ist, das ist leichter, auf einer Zeitung oder einer Abtropftasse die Schuhe draussen zu lassen. Und da reicht schon, wenn 3-5 Personen in einer Wohnung wohnen und jede/r nur ein bis max. zwei Paar Schuhe verwendet, dass der Platz drinnen schnell zu klein wird.
    Entweder kann ihr die rechtliche Seite dargestellt werden, oder die nachbarschaftliche, aber dann seien auch die wirklichen Gründe für Schuhe im Vorraum genannt (und nicht, weil jemand eine Sammlerleidenschaft hat und/oder mit den Schuhen als Modeaccessoir angeben möchte (oder was war hier die hidden message?)

    • blogadmin 12. März 2018 at 7:09 - Reply

      Liebe Frau K., natürlich stimmt es, dass die Gründe, Schuhe im Stiegenhaus stehen zu haben, vielfältig sind. Ich werde Niklas bitten, das Thema in einem weiteren Beitrag aufzugreifen.

  2. Herbert M. 27. Mai 2018 at 12:00 - Reply

    Schuhe im Stiegenhaus, welches tagtäglich mehrmals von anderen Wohnungseigentümern benützt werden muss, ist einerseits verboten, andererseits absolut unzumutbar für die Personen, die vorbeigehen müssen. Wenn jemand seine Schuhe vor die Wohnungstür stellt, der legt auf gut nachbarschaftliche Beziehungen offensichtlich keinen Wert. Die Schuhe stören denjenigen wohl in seiner Wohnung, ob es den Nachbar stört ist ihm völlig egal.

  3. Franziska Fuschlberger 24. September 2019 at 16:15 - Reply

    Habe auch so einen Fall und weiß gerade nicht wie ich mir helfen kann. Eine Wohnung im Haus gehört mir, drei andere einem anderen Eigentümer. Dieser hat das Stiegenhaus mit Schuhregalen vollgestellt, habe schon darum gebeten diese wueder zu entfernen, stieß aber auf Taube Ohren. Habe ich hier die Möglichkeit über eine Anzeige etwas zu bewirken, oder hat der Haupteigentümer hier einfach das Recht zu machen was er will.

    LG Fraziska

    • blogadmin 25. September 2019 at 10:51 - Reply

      Es besteht immer die Möglichkeit, eine feuerpolizeiliche Überprüfung anzufordern. In Graz wäre das die Feuerpolizei des Magistrats. Die Vorgaben aus einer Überprüfung nach dem Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz sind bindend. Wird bei der Nachbeschau festgestellt, dass die Vorgaben nicht umgesetzt wurden, wird das als Verwaltungsübertretung geahndet. Natürlich ist es immer besser, davor eine Lösung im Gespräch zu suchen, weil das Einschalten einer Behörde auch Auswirkungen auf das soziale Klima im Haus haben kann. Lg Jutta

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Von: Niklas

19. Februar 2018

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