Sommer am Balkon
Unser Blog
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Kalendarisch steht der Sommer 2018 noch in den Startlöchern, aber schon längst suchen wir in den Schwimmbädern nach Abkühlung und verlagern unseren Wohnraum nach draußen. Es ist Balkonienzeit. Doch was ist dort erlaubt und was nicht?
Beschattung
Wird der Wohnbereich nach draußen verlagert, stellt sich die Frage nach dem richtigen Sonnenschutz. Wer keinen gewöhnlichen Sonnenschirm aufstellen, sondern eine Markise montieren möchte, muss hierbei unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einholen, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt.
Bepflanzung
Im städtischen Betonjungle wächst bei vielen der Wunsch nach einer persönlich gestalteten Naturoase am Balkon. Dabei sollte man allerdings auf stark wuchernde Pflanzen, die eventuell Dreck am Nachbarsbalkon hinterlassen verzichten. Blumenkästen müssen in der Regel nach innen befestigt werden, um die Gefahr des Hinunterfallens abzuwenden bzw. um zu verhindern, dass unerwünscht Gießwasser auf darunter liegende Balkone fließt. Sollte eine andere Praxis üblich sein, so ist diese in jedem Fall mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung abzuklären.
Rauchen
Das Rauchen am Balkon ist grundsätzlich erlaubt, allerdings hat der OGH im November 2016 mit einer Entscheidung für Aufsehen gesorgt, als er in einem Urteil auch das Rauchen auf dem Balkon einschränkte. Mehr dazu hier im Artikel des Kurier.
Sonnenbaden
Ist nacktes Sonnenbaden eigentlich erlaubt? Grundsätzlich ist gegen Freizügigkeit am Balkon nichts einzuwenden, allerdings nur solange sich die Nachbarn dadurch optisch nicht belästigt fühlen. Ist der Balkon gut einsehbar, ist es empfehlenswert, weniger freizügig aufzutreten. Von Geschlechtsverkehr auf der Terrasse ist ebenfalls abzuraten, da sich Nachbarn dadurch (auch akustisch) stark beeinträchtigt fühlen können. Ein solches Verhalten könnte zu einer Unterlassungsklage führen.
Müll
Für diejenigen, die ihre Freiluftquadratmeter nicht zum Verweilen, sondern als erweiterte Abstellfläche nutzen möchten, sollten darauf achten, dass der Balkon zu keiner Rumpelkammer verkommt. Zudem ist die Lagerung jeglicher Art von Müll untersagt.
Die hier angeführten Themen können auch immer wieder Gegenstand eines Nachbarschaftskonfliktes werden. Sollten Sie davon betroffen sein, finden
Sie professionelle Unterstützung im Nachbarschaftsservice der Stadt Graz.
Von: Niklas
18. Juni 2018
Bild: https://pixabay.com/photos/balcony-window-facade-home-house-3398415/
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