Bisher haben wir darüber geschrieben, welches Verhalten man noch gerade so tolerieren kann und was es mit intolerantem Verhalten auf sich hat. Nun aber wollen wir uns einer weiteren wichtigen Frage widmen, die wir bis jetzt noch nicht im Detail geklärt haben: Wo liegen die Grenzen der Toleranz? Etwas genauer heißt das also: Welches Verhalten sollte man nicht mehr tolerieren? Wie entscheidet man, welches Verhalten nicht mehr tolerierbar ist? Und wo wir schon dabei sind – was ist die richtige Art, solchem nicht tolerierbaren Verhalten entgegenzutreten?

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Nimmt man es genau, so gibt es eigentlich zwei Grenzen der Toleranz – die, die man für sich persönlich zwischen Toleranz und Akzeptanz ziehen muss (mit dieser der beiden Grenzen haben wir uns bereits hier befasst) und die, die das, was man tolerieren muss, von dem abgrenzt, was nicht toleriert werden darf. Um herauszufinden, wo letztere Grenze liegt, muss man eigentlich nur einen Blick ins Strafgesetzbuch werfen. Hier steht nämlich genau geschrieben, welches Verhalten absolut nicht mehr toleriert werden kann und darf, unabhängig davon, wer dieses zeigt.

Klar ist dabei jedenfalls, dass irgendwo Schluss sein muss, auch bei der Toleranz. Und zwar in folgenden Fällen: Werden andere in ihren Freiheiten eingeschränkt, werden ihre Rechte verletzt, wird ihnen Schaden zugefügt oder werden sie gar Opfer gewalttätiger Übergriffe. Trifft eine dieser Situationen zu, so ist eindeutig die Grenze der Toleranz erreicht.

Ansonsten ist es in einer offenen Gesellschaft jedoch so, dass man beispielsweise auch Rassisten, Faschisten und diverse Extremisten als gleichberechtigte Mitglieder tolerieren muss – auch, wenn man oft nicht mit den Grundwerten und der Haltung solcher Personen einverstanden ist – und nur-tolerierbarem Verhalten allenfalls mit sogenannter „zivilen Verachtung“ begegnen sollte.

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Auch die Verletzung religiöser Gefühle, etwa durch die Werte – oder auch „Unannehmlichkeiten“ – der offenen Gesellschaft, bedeuten nicht, dass die Grenzen der Toleranz überschritten wurden, auch, wenn die betroffenen Personen sich sehr an ihre Grenzen gedrängt sehen. Fühlt sich also jemand beispielsweise beleidigt dadurch, dass nicht jeder automatisch seiner Religion angehört oder dadurch, dass in Österreich Männer, Frauen, Homo- und Transsexuelle, Religiöse und Nicht-Religiöse gleichwertig sind, so heißt das nicht, dass bereits die Grenzen der Toleranz übertreten wurden, auch, wenn die persönliche Schmerzgrenze dieser Person offenbar bereits erreicht wurde.

Die Grenzen der Toleranz sind also durch das Verbotsgesetz, beziehungsweise durch das Strafgesetzbuch, definiert, was heißt, dass gewisse Meinungen zwar unangenehm sein mögen, dennoch in einer offenen Gesellschaft ertragen werden müssen. Auch in der momentanen Situation der Corona-Nicht-Diskussion, in der momentan ein Schwarz-Weiß-Denken vorherrscht und viele der jeweils anderen Gruppe am liebsten den Mund verbieten würden, sind Demonstrationen jeglicher Art erlaubt, da der rechtliche Rahmen dafür vorgegeben ist. Solange sich an die Vorgaben, also das Einhalten des Mindestabstands und das Tragen der Maske, gehalten wird, kann und soll hier keine Demonstration verboten oder aufgelöst werden.

Quellen:
https://www.tagesanzeiger.ch/kultur/diverses/die-grenzen-der-toleranz/story/14647491
https://hpd.de/artikel/grenzen-toleranz-13615
https://www.lernando.de/magazin/527/Respekt-Wo-hoert-Toleranz-auf

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Von: Miriam

21. Januar 2021

Bild: Bild von katermikesch auf Pixabay

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