Bisher wurde im Laufe dieser Blogreihe vor allem eines klar: Gewalt kann sehr unterschiedliche Formen annehmen, von verbaler hin zu physischer Gewalt, von finanzieller hin zu sexueller Gewalt. Doch auch das Ausüben von Gewalttaten, oder eher die daran beteiligten affektiven und kognitiven Prozesse, kann man in verschiedene Kategorien einteilen. Wie wir letztes Mal gesehen haben, gibt es einerseits die impulsive Gewalt, die etwa von Kontrollverlust über die eigenen Emotionen gekennzeichnet ist und als direkte Reaktion auf einen Reiz geschieht. Andererseits gibt es aber auch die vorsätzliche Gewalt, die von den Täter:innen bewusst und absichtlich begangen wird.

Vorsätzliche Gewalt ist dadurch definiert, dass eine Tat bereits geplant oder in Erwägung gezogen wurde, bevor sie ausgeführt wurde. Ausschlaggebend sind hier also die Absicht und das Berechnen von Konsequenzen, die im Kontrast dazu bei der impulsiven Gewalt fehlen. Vor Gericht kann es einen Unterschied beim Ausmaß der Strafe machen, ob eine Gewalttat schon weit im Vorhinein geplant oder aber spontan in einem emotionalen Ausnahmezustand, also im Affekt, begangen wurde. Oft zählt in diesem Fall allerdings auch impulsive Gewalt als vorsätzlich im rechtlichen Sinn, da die Täter:innen zumindest im Moment der Tat mit Wissen und Wollen agiert haben.

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Während bei der impulsiven Gewalt der Auslöser eine unmittelbare Bedrohung, Provokation oder Kränkung ist, so ist es bei der vorsätzlichen Gewalt ein innerer Wunsch, ein bestimmtes Ziel oder einen Vorteil zu erreichen. Auch der emotionale Zustand unterscheidet sich: Bei der impulsiven Gewalt verspürt man hohe Erregung, Wut, Angst oder Kontrollverlust, während die emotionale Verfassung bei vorsätzlicher Gewalt viel eher kalt, berechnend, gefühlsmäßig distanziert und kontrolliert aussieht.

Impulsive Gewalt dient vorrangig der Abwehr einer Bedrohung oder dem Abbau des emotionalen Drucks, vorsätzliche Gewalt hingegen zielt auf das Erlangen von Macht, Geld, Status, Rache oder das Beseitigen von Zeugen ab. Planung findet bei der impulsiven Gewalt üblicherweise keine statt, diese erfolgt viel eher unüberlegt im Affekt. Vorsätzliche Gewalt setzt im Gegensatz dazu ein gewisses Maß an Abwägung und Planung voraus. Sowohl Tatort, Zeitpunkt, als auch Werkzeuge werden bereits im Vorhinein ausgewählt.

Wie im letzten Beitrag bereits genauer beschrieben, ist impulsive Gewalt ähnlich wie Hunger, Durst oder Sexualverlangen ein Trieb, der vor allem im unbewussten Teil des Gehirns liegt. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Reaktion auf einen Reiz und nicht um ein Verhalten, von dem man sich eine bestimmte Belohnung erwartet. Vorsätzliche Gewalt kann man im Gegensatz dazu eher anhand sozial-kognitiver Lerntheorien beschreiben, also durch einen Prozess von Verhalten und darauffolgender Belohnung, die wiederum das Verhalten bestärkt und wahrscheinlicher macht.

Foto von Lacie Cueto auf Unsplash

Schließlich sehen auch die biologischen Prozesse, die bei den beiden Formen der Gewalt ablaufen, unterschiedlich aus: Bei der impulsiven Gewalt sind etwa vor allem die Amygdala, die oft auch als emotionale Schaltzentrale bezeichnet wird, und der Hypothalamus, der die physische Kampf-oder-Flucht-Reaktion ansteuert, aktiv, während der präfrontale Kortex, wo Prozesse wie Planung und Logik stattfinden, weniger aktiv ist. Bei der vorsätzlichen Gewalt ist der präfrontale Kortex jedoch voll aktiv, die Aktivität der Amygdala ist hingegen oft herunterreguliert. Auch die Ausschüttung von Neurotransmittern und Hormonen unterscheidet sich bei der impulsiven und der vorsätzlichen Gewalt häufig: Während bei der impulsiven Gewalt beispielsweise ein niedrigerer Serotoninspiegel und ein hyperaktives Noradrenalin-System zu gesteigerter Impulsivität und hoher körperlicher Alarmbereitschaft führen, treibt bei der vorsätzlichen Gewalt vor allem eine hohe Ausschüttung von Dopamin das geplante Handeln an, da die Tat eine Art Belohnung darstellt.

 

Quellen:
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4449320/
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1359178914000287
https://legal-resources.uslegalforms.com/p/premeditation
https://www.dasgehirn.info/handeln/gewalt/gewalt-im-gehirn

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Von: Miriam

1. Oktober 2026

Bild: Foto von Negar Nikkhah auf Unsplash

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