Menschenrecht Bildung
Das Recht auf Bildung
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Wie man Bildung in etwa definieren kann, haben wir bereits festgestellt auch, dass Bildung so gut wie überall stattfinden kann. Für wen ist die Bildung jetzt aber eigentlich vorgesehen? Die kurze Antwort, die vermutlich ein jeder sehr schnell geben kann, lautet: Für alle. Und das ist auch richtig so. Dass Bildung ein Recht für alle Menschen ist, darin sind sich nämlich 160 Staaten auf der ganzen Welt einig und haben dies auch mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte besiegelt. Ganz so einfach ist es nun aber doch nicht – immerhin ist den meisten wohl auch bewusst, dass vielen Menschen das Recht auf Bildung großteils verwehrt wird.
Bevor wir aber dazu kommen, ist es erst einmal wichtig, festzulegen, was das Recht auf Bildung überhaupt aussagt. Hier spielen vor allem vier Begriffe eine große Rolle: Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Angemessenheit und Adaptierbarkeit. Verfügbarkeit heißt in diesem Fall, dass es genügend funktionsfähige Schulen, ausgebildetes Lehrpersonal und ausreichend Materialien für den Unterricht geben muss. Zugänglichkeit bedeutet, dass kein Mensch rechtlich oder faktisch vom Zugang zu Bildung ausgeschlossen werden darf – dies gilt besonders für diejenigen, die den wirtschaftlich oder physisch schwächsten Gruppen angehören (also etwa Kinder mit Behinderungen oder solche aus ärmeren Verhältnissen). Angemessenheit bezieht sich auf die Form und den Inhalt der Bildung, welche einerseits relevant, kulturell angemessen und von hoher Qualität sein müssen und andererseits auch die Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen Situation und Entwicklung unterstützen sollen. Falschinformationen haben also nichts in den Lehrmitteln verloren, die gleichzeitig auch dem Gleichheitsgebot entsprechen müssen. Adaptierbarkeit sagt schließlich aus, dass Bildung sich an Veränderungen in der Gesellschaft und dem Gemeinwesen anpassen muss – dies heißt also, dass sich das Bildungswesen an der sich verändernden Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen ausrichten muss, nicht umgekehrt.
Fälschlicherweise stellt sich oft ausschließlich das Bild von Entwicklungsländern ein, wenn man Kinder und Jugendliche aus sozial schlechter gestellten Schichten erwähnt, die ihr Recht auf Bildung nur unzureichend ausüben können – auch in den Industriestaaten des Nordens kommt es vor, dass nicht für alle dieselben Bedingungen herrschen. Dementsprechend kann man es etwa auch kritisch betrachten, dass Kinder bereits nach vier Jahren in der Volksschule auf unterschiedliche Schulformen aufgeteilt werden und damit unterschiedliche Voraussetzungen für ihr weiteres Leben haben. Auch die Qualität der Bildung kann nicht nur in den Entwicklungsländern eine Frage der finanziellen Mittel sein – nicht überall bietet das öffentliche (und kostenlos zugängliche) Schulwesen tatsächlich wirklich gute Bildungschancen für die Kinder. Häufig müssen Eltern bereits von der Geburt ihres Kindes an (teils sogar schon zuvor) zu sparen beginnen, um diesem eine angemessen qualitative Bildung garantieren zu können.
Dass es auch vorkommt, dass Kinder und Jugendliche überhaupt keine Chance haben, ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen, ist leider ebenfalls viel zu oft die Realität. Stichwörter sind hier Armutsverhältnisse, kulturelle Traditionen und bewaffnete Konflikte. Viel zu oft sieht es etwa so aus, dass Kinder arbeiten mssen, da das Einkommen ihrer Eltern nicht ausreicht, um die Familie über Wasser zu halten, und sie somit nie eine Schule von innen zu sehen bekommen. Auch an schulischen Materialien fehlt es Kindern häufig, deren Familien das Geld dafür nicht aufbringen können. Manche Kinder und Jugendliche leben so abgeschieden, dass es für sie nicht möglich ist, eine Schule besuchen, ohne dabei einen beschwerlichen und vielleicht sogar gefährlichen Weg auf sich zu nehmen, weswegen sie stattdessen lieber zu Hause bleiben. Schlussendlich kann es auch passieren, dass vorhandene Schulen in Konflikten und Kriegen zerstört oder besetzt werden – dies ist beispielsweise besonders in Zentralafrika, Syrien oder Kongo der Fall.
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Quellen:
https://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/156819/menschenrecht
https://bim.lbg.ac.at/de/aktuelles/bildung-menschenrecht
https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/armut-sozialrechte/dossier/recht-auf-bildung/
Beitragsbild: Ernesto Eslava auf Pixabay
Von: Miriam
4. Februar 2021
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