Bildung ist ein Menschenrecht – das haben wir bereits im letzten Beitrag festgestellt. Genauso wie die Tatsache, dass dieses Menschenrecht eben nicht überall und jederzeit eingehalten wird. Momentan muss man dafür nicht einmal sehr lange nach Beispielen suchen: Derzeit braucht man sich nur zu fragen, ob man sich denn sicher ist, dass SchülerInnen tatsächlich adäquaten Unterricht erhalten und somit ihr Recht auf Bildung ausreichend ausüben können.

Wochenlang befand sich nun ein Großteil der SchülerInnen im Distance-Learning. Der Unterricht fand ausschließlich über Videokonferenzen statt, einen großen Teil des Stoffes mussten sie in der Form von Arbeitsaufträgen selbst erarbeiten, Schularbeiten und Tests wurden stets verschoben und in vielen Fällen ganz abgesagt, was eine faire Benotung ihrer Leistungen oft erschwerte.

Bild von Miriam Dier

Schreiben Zeitungen über Distance-Learning und SchülerInnen, die nun von zuhause aus am Unterricht teilnehmen, so werden meist Bilder verwendet, die viele Gemeinsamkeiten haben: Ausreichend Platz für die Unterlagen des Schulkinds, ein Laptop oder ein Tablet, das keine zwei Wochen alt zu sein scheint und wohl kaum Probleme mit dem Internet haben dürfte, keine sichtbaren Ablenkungen und natürlich ein breites Lächeln auf dem Gesicht der Hauptperson. Keine Rede von SchülerInnen, die mit Eltern und Geschwistern eng zusammengepfercht leben und vielleicht nicht einmal einen Raum für sich selbst haben, keine Rede von SchülerInnen, die anfangs – oder vielleicht noch immer – nicht über die notwendigen technischen Mittel und eine stabile Internetverbindung verfügen, keine Rede von SchülerInnen, die einfach abgehängt werden, da sie nicht mehr mit der Geschwindigkeit des Unterrichts mithalten können. Nicht überall können Eltern einspringen, um ihren Kindern weiterzuhelfen, sei es nun aufgrund mangelnder pädagogischer Fähigkeiten oder nicht ausreichenden Wissens (Schon einmal versucht, einem Oberstufenschüler Kegelschnitte zu erklären? Oder die Aufmerksamkeit einer konzentrationsschwachen Volksschülerin aufrecht zu erhalten?).

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Wo wir gerade bei OberstufenschülerInnen sind – wann hat man sich eigentlich kollektiv darauf geeinigt, dass diese anscheinend keine Kinder sind und zudem kein Recht auf Bildung besitzen? Länger als alle anderen SchlerInnen wurden diese nämlich zuhause gelassen unter dem Vorwand, sie seien älter, sie würden das schon aushalten. Nun dürfen sie endlich gnädigerweise wieder in die Schule – müssen allerdings den ganzen Vormittag über (höchstens mit einer kurzen Lüftungspause von fünf Minuten) FFP2-Masken tragen, die – so die Empfehlung – maximal 75 Minuten mit einer anschließenden Pause von 30 Minuten getragen werden sollten.

Bisher haben wir nur von Bildung im Sinne des klassischen Unterrichts geredet – doch was ist mit der Bildung, die außerhalb der Schulstunden stattfindet? Theater, Chor, Leichtathletik und vieles mehr zählen – wie bereits im ersten Beitrag dieser Reihe erwähnt – ebenfalls zur Bildung. Auch diese Formen der Bildung leiden derzeit sehr stark, falls sie denn überhaupt stattfinden. Durch das Wegfallen all dieser Möglichkeiten für die SchülerInnen, sich selbst zu entdecken und ihr Können zu beweisen, werden diese in ihrer persönlichen Entwicklung, die eigentlich das Ziel jeglicher Art von Bildung ist, ebenfalls stark eingeschränkt.

 

Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Bildung: Studieren während Corona

Bildung: Ein Menschenrecht

Bildung: Was versteht man eigentlich darunter?

 

Quellen:

https://www.vienna.at/neue-regeln-in-den-schulen-tests-masken-und-schichtbetrieb/6883766

https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/PSA/Corona-PSA-Masken-11-C7.html

Beitragsbild: Foto von Maria Thalassinou auf Unsplash

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Von: Miriam

18. Februar 2021

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