Lärm zählt in all seinen Formen und Ausprägungen zu den Hauptgründen für Nachbarschaftskonflikte. Einen Teilaspekt, nämlich den, wenn der Nachbar eine laute Party veranstaltet, wollen wir heute aufgreifen und näher beleuchten – und natürlich die Frage beantworten, was man dagegen tun kann.

Keine gesetzlichen Ruhezeiten

Grundsätzlich ist Lärm nichts Strafbares. Gesetzeswidrig wird er erst dann, wenn er in unüblichem Maß verursacht wird. Dabei kommt es nicht auf die Tageszeit an. Nicht nur während Ruhezeiten, sondern auch tagsüber darf kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden. Während der üblichen Ruhezeiten (speziell in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen) wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Ob und wann eine angezeigte Lärmerregung wirklich störend und ungebührlich ist, muss jedoch immer individuell geprüft werden. Meist macht dies die Polizei vor Ort. Gesetzliche Ruhezeiten im Sinne einer „absoluten Nachtruhe“ zwischen 22 und 6 Uhr gibt es jedoch NICHT. Dieses Empfinden ist rein subjektiv und auch vom persönlichen Ermessen jedes Anrainers abhängig.

Für das Grazer Stadtgebiet gilt die Grazer Immissionsschutzverordnung (Klick auf’s Bild)

Was gilt es für den Veranstalter zu beachten?

Sie haben Gäste eingeladen und vermuten es könnte etwas lauter werden in Ihrer Wohnung, dann ist es in jedem Fall ratsam die Nachbarn vorher zu informieren, z. B. durch einen Aushang im Stiegenhaus oder durch ein persönliches Gespräch. An jeder Wohnungstüre zu läuten kann in einer Siedlung zwar mühsam sein, ist jedoch mit Sicherheit die beste Variante, da dann wirklich niemand behaupten kann, er oder sie habe von der Party nichts gewusst. Wenn das zu viel ist, können Sie auch die unmittelbaren Nachbarn informieren und vorab um Verständnis für die Feier (Geburtstag, Familientreffen…) bitten. Vielleicht möchten Sie ja auch gleich eine Einladung zum Mitfeiern aussprechen?

Wichtig ist: Es gibt keinen Anspruch darauf, in der eigenen Wohnung rauschende Feste zu feiern. Vielleicht ist es auch angebracht geeignete Räumlichkeiten zu suchen.

Was kann ich tun, wenn ich mich gestört fühle?

Ganz ehrlich: Wenn es nur einmal vorkommt, bewahren Sie die Nerven und suchen Sie am nächsten Tag das direkte Gespräch und bitten Sie Ihre Nachbarin bzw. Ihren Nachbarn in Zukunft etwas leiser zu sein. Viele potenzielle Konflikte lassen sich auf diese Weise lösen.

Wenn Sie noch am selben Abend das Gefühl haben, nicht damit umgehen zu können, atmen Sie tief durch, läuten Sie bei Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn an und weisen Sie ruhig darauf hin, dass es nach 22 Uhr ist und der Lärm alles Erträgliche massiv überschreitet. Bitten Sie um eine temporäre Ruhezeit, damit Sie einschlafen können. Bemühen Sie sich aber in jedem Fall ruhig zu bleiben und verweisen Sie auf die gesetzlichen Regelungen. Es könnte auch helfen, freundlich darauf hinzuweisen, dass Sie, falls der Lärm nicht aufhört, keine andere Handhabe haben, als die Polizei zu rufen, das aber für Sie der letzte Schritt sei. Damit geben Sie dem Nachbarn oder der Nachbarin die Möglichkeit, die Situation zu überdenken.

Wir empfehlen dies aber nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Kontaktaufnahme zu tun, da das Heranziehen der Behörden Ihre Nachbarschaftsbeziehungen erheblich verschlechtern kann.

Was und ob Sie etwas tun können, wenn Ihre Nachbarin oder Ihr Nachbar regelmäßig laut ist, lesen Sie nächste Woche.

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Von: Niklas

27. November 2017

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