Wer selbst Kinder hat oder oft mit Kindern zu tun hat, weiß: Da kann es in der Wohnung manchmal ganz schön laut werden. Aber nicht jeder Lärm kann untersagt werden.

Es ist ein Klassiker unter den Lärmfaktoren: Das Kind, das regelmäßig schreit und damit nicht nur seinen Eltern, sondern auch seinen Nachbarn die Entspannung raubt. Auch wenn die Verantwortung dafür oft bei den Eltern oder beim Kind gesucht wird: Nicht immer kann jemand etwas dafür, wenn ein Kind schreit oder weint, und oft lassen sich die Ursachen, auch nicht so einfach bestimmen. Babys z. B. können sich noch nicht artikulieren und kleine Kinder wissen oft nicht genau, wo ihnen sprichwörtlich der Schuh drückt. Manchmal schreien Kinder auch ohne Grund. Jedenfalls handelt es sich aber um Lärm, der vielen Nachbarn unangenehm ist.

Kinderlärm ist nicht gleich Kinderlärm

Doch es gibt unterschiedliche Arten von Kinderlärm. Man denke z. B. an Bobby-Cars, Rollschuhe oder fliegende Fußbälle: Diese können untersagt werden, da sie vermeidbar sind. Auch das Schlagen mit einer Metallstange auf eine Tonne oder den Heizkörper ist eine Art von Lärm, die keinesfalls über längere Zeit geduldet werden muss, ebenso wie das stundenlange Toben von Acht- bis Zehnjährigen. Bei all diesen Beispielen handelt es sich um mutwillig verursachten Lärm, der verhindert und damit untersagt werden kann. Wann Lärm als störend, ungebührlich und somit strafbar empfunden wird, muss individuell beurteilt werden. Jedenfalls ist er es, wenn er das gemeinsame Zusammenleben stört. Es ist daher gut, die Nacht- und Wochenendruhe einzuhalten – sofern dies möglich ist.

Doch vielleicht auch aus dem eigenen Alltag weiß man, dass dies gar nicht so einfach ist. Wenn kleine Kinder krank sind, Zähne bekommen oder in einer Trotzphase sind, weinen sie häufiger als sonst. Das lässt sich kaum vermeiden. Deshalb können diese Arten von Kinderlärm auch nicht so einfach untersagt werden. Ebenso verhält es sich bei den klassischen Bewegungsaktivitäten von Kleinkindern wie Laufen, Quietschen, Streiten, Lachen, Raufen oder über den Boden rollen. Hier ist die Palette definitiv sehr breit. Kleinkinder haben nämlich einen natürlichen Bewegungsdrang und diesen komplett zu verbieten, würde ihre Entwicklung verzögern und ihre persönliche Freiheit einschränken.

Natürlich haben Konflikte um Kinderlärm schon oft zu gerichtlichen Streits geführt. Aus der Erfahrung mehrerer OGH-Urteile weiß man, dass bei jüngeren Kindern tendenziell mehr Lärm zu tolerieren ist als bei älteren. Das sagen zumindest die Gerichte.

Doch die persönliche Freiheit des einen endet naturgemäß dort, wo sie jene des anderen einschränkt. Daher sehen es viele Eltern auch als Ihre Aufgabe, auf eine zumutbare Lautstärke zu achten, vor allem, wenn es sich um vermeidbaren Kinderlärm handelt. Schließlich sind es die Eltern, die über die Erziehung des Kindes entscheiden und dessen Entwicklung auch maßgeblich beeinflussen.

Was können Sie konkret tun?

Handelt es sich um nicht vermeidbaren Lärm, da das Kind krank ist oder gerade eine schwierige Phase durchlebt, macht es keinen Sinn, die Eltern unter Druck zu setzen. In diesem Fall heißt es durchhalten und darauf hoffen, dass die Entwicklungsphase bald vorüber ist. Bei vermeidbarem Lärm ist es sinnvoll, Alternativen zu besprechen zu erklären, dass man diesen Lärm als störend und ungebührlich wahrnimmt. Dabei hilft es auch, der Nachbarin oder dem Nachbar zu signalisieren, dass man Verständnis für die Situation hat und es einem selbst ein Anliegen ist, diese friedlich zu lösen. Eine Anlaufstelle hierfür ist auch unser Nachbarschaftsservice. Wir unterstützen bei Nachbarschaftskonflikten und versuchen, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. In Bezug auf Lärm führen wir auch einige Tests durch, wie z. B. das Probehüpfen – weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kinder dürfen auch mal laut sein

Am Schluss noch ein kleiner Denkanstoß: Das Kinderbüro Steiermark bemüht sich seit Jahren um eine kinderfreundliche Gesellschaft und hat hierfür auch eine kinderfreundliche Hausordnung entwickelt (siehe Bild).

Eine Hausordnung, die dazu anregt eine alternative Sichtweise zu entwickeln. Sie zur Abwechslung im eigenen Stiegenhaus aufzuhängen, setzt ein Zeichen und signalisiert, dass uns die Rechte der Kinder ein Anliegen sein sollen.

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Von: Niklas

11. Dezember 2017

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