Rund 2500 Musikinstrumente gibt es auf der Welt – und natürlich viel mehr Menschen, die sie ausüben. Wenn das musikalische Üben des Nachbarn regelmäßigen Lärm verursacht, gibt es Wege, dieses Problem zu lösen. Der Unterschied liegt jedoch im Detail.

Es ist Sonntagmorgen. Man kommt gerade vom Nachtdienst heim, will sich ausruhen und plötzlich ist es wieder da: das störende Klavierspiel des Nachbarn. Genau so ist es einer Turnusärztin in einer dreigeschossigen Mietwohnung ergangen, die nach mehrmaliger Wiederholung vor Gericht auf Unterlassung klagte. Der Einfachheit halber wird sie im Folgenden als Klägerin A bezeichnet.

In der Wohnung nebenan lebt Frau B, die gerade eine Ausbildung zur Konzertpianistin macht. Sie spielt täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) zwischen vier und sechs Stunden Klavier. Das Klavierspielen von B ist in der Wohnung von A deutlich vernehmbar, am lautesten im Arbeitszimmer, wodurch sich auch ihr Mann gestört fühlt, der selbstständiger Unternehmensberater ist.

Der Fall geht vor Gericht

A klagt B auf Unterlassung des Klavierspielens mit Ausnahme einer maximal zweistündigen Übungszeit zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 16:00 Uhr, jedoch nur von Montag bis Freitag. Außerdem solle B weitere lärmsenkende Maßnahmen treffen, damit der Grundgeräuschpegel von 10dB nicht überschritten werde, da sonst gesundheitliche Schäden bei ihr und ihrem Mann zu befürchten seien.

B beantragt eine Klagsabweisung, mit dem Argument, dass sie sich in einer musikalischen Ausbildung befinde und maximal vier Stunden pro Tag spiele, die Nachtruhe stets einhalte und alle empfohlenen Schallschutzmaßnahmen durchgeführt habe.

B wird in erster Instanz schuldig gesprochen. Ihre Übungszeit beschränkt sich von Montag bis Freitag auf maximal vier Stunden pro Tag. Sowohl A als auch B legen gegen das Urteil Berufung ein. In zweiter Instanz wird der Berufung von B Recht gegeben und ihre erlaubte Übungszeit wird auch auf Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zwischen 15:00 und 20:00 Uhr erweitert. Das tägliche Limit von vier Stunden jedoch bleibt.

Klavierspielen ja, aber bitte leise. Eine Aufforderung, der ein Pianist oft gar nicht leicht nachkommen kann.

Win-Win statt Win-Lose

Der obige Fall zeigt, dass NachbarInnen, die sich aufgrund unterschiedlicher Bedürfnisse, Lebensrythmen und Raumnutzungen in die Quere kommen, den letzten Ausweg auf Besserung ihrer Situation vor Gericht sehen. Allerdings kann sich ein Gerichtsverfahren über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen und schlussendlich, wie im Falle von Frau B zumindest für eine der beiden Parteien keine zufriedenstellende Lösung bringen.

Oft können NachbarInnen im gemeinsamen persönlichen Gespräch viel mehr erreichen, als sie zunächst annehmen. Denn vielleicht ist das Üben für eine abschließende Prüfung oder einen Wettbewerb zeitlich begrenzt. Oder es können andere Zeiten vereinbart werden, an denen der bzw. die Lärmbetroffene sich außer Haus befindet. In jedem Fall lohnt es sich alternative Wege zu gehen, die im besten Falle alle Beteiligten gewinnen lässt.

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Von: Niklas

18. Dezember 2017

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