Natürlich wäre es am allerbesten, wenn man Kinder nicht alleine ins Internet oder ans Handy lässt. Doch gerade das, was eben nicht erlaubt ist, ist umso verlockender, und spätestens mit dem ersten eigenen Handy macht der Nachwuchs dann die ersten unbeaufsichtigten Erfahrungen im World Wide Web. Dafür will man diese selbstverständlich so gut wie möglich vorbereiten, damit diese wissen, wie sie Gefahren erkennen und umgehen können. Aber auch, wenn es leider bereits schon zu einem Grooming-Vorfall gekommen ist, sollte man als Erwachsener wissen, was als nächstes zu tun ist und wie man verhindert, dass in Zukunft ein ähnlicher Vorfall geschieht.

Sollte es bereits schon zu einem Grooming-Versuch gekommen sein, so kann man als erwachsene Person den Groomern etwa klar zu verstehen geben, dass man sich bewusst ist, dass die sich anbahnende Beziehung zueinander unangemessen ist. Zwar kann man auch einfach mit den nächsten Schritten fortfahren, allerdings kann man hier eventuell auch sehr eindeutige Aussagen der Groomer über ihr Verhalten erhalten, die das weitere Vorgehen gegen sie einfacher macht.

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Darüber hinaus sollte man die Groomer allerdings auch bei denjenigen Plattformen, auf denen man von ihnen kontaktiert wurde, gemeldet werden. Zusätzlich dazu, diese zu blockieren, ist es auch sehr ratsam, die Betreiber:innen der Plattform in Kenntnis über das unangemessene Verhalten der Täter:innen zu setzen, damit auch tatsächlich Konsequenzen folgen können, wie etwa das Sperren deren Accounts.

Wichtig ist auch, dass man – eventuell, bevor man die Groomer blockiert – sämtliche Beweise sichert, etwa in Form von Screenshots. Da Grooming als gerichtlich strafbare Handlung gilt, empfiehlt es sich, Groomer anzuzeigen, in Österreich konkret in Hinblick auf §208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen. Dafür ist es dann sehr wichtig, so viel wie möglich vom Gesprächsverlauf dokumentiert zu haben, damit das Verhalten der Groomer auch tatsächlich rechtliche Konsequenzen hat.

Für die Kinder und Jugendlichen kann es hilfreich sein, ein neues Konto auf der Plattform anzulegen und das alte zu löschen. Sind die Bedenken zu groß, den Groomern noch einmal zu begegnen oder haben sie Angst, möglicherweise zu viel über sich preisgegeben zu haben, so kann ein „Neustart“ empfehlenswert sein – diesmal mit größerem Bewusstsein darüber, welche Informationen die Kinder und Jugendlichen an andere weitergeben.

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Auf jeden Fall ist es zudem ratsam, sich Beratung zu suchen – nicht nur, was das rechtliche Prozedere angeht, sondern auch, was die psychische Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen betrifft. Selbstverständlich ist es wichtig, gegen die Groomer vorzugehen, gleichzeitig darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, was für Nachwirkungen die Erfahrung des Groomings für die Opfer haben kann. Es ist also sehr empfehlenswert, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit dazu zu geben, mit einer dafür ausgebildeten Person das Vorgefallene aufzuarbeiten.

Ist etwas Zeit vergangen, so sollte man am besten auch noch einmal mit den Kindern und Jugendlichen darüber reflektieren, wie die ganze Grooming-Situation überhaupt entstanden ist, ohne jedoch diese dafür verantwortlich zu machen. Hier geht es vor allem darum, mit ihnen Warnzeichen zu identifizieren, an denen sie ähnliche Situationen in Zukunft besser, beziehungsweise schneller erkennen können.

 

Quellen:
https://www.saferinternet.at/faq/problematische-inhalte/jugendarbeit/cyber-grooming
https://www.bmi.gv.at/magazin/2022_01_02/Paedokriminalitaet.aspx
https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/Technologie-Schwerpunkte/Kinder-und-IT-Sicherheit/Cyber-Grooming.html

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Von: Miriam

20. Juni 2024

Bild: Foto von bruce mars auf Unsplash

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