Österreichische Neutralität
Was bedeutet Österreichs Neutralität?
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Österreich ist ein neutraler Staat – und zwar schon seit dem Jahr 1955. Ebendiese Neutralität ist jedoch in letzter Zeit immer wieder ein heiß diskutiertes Thema, unter anderem etwa aufgrund des Ukraine-Kriegs. Was genau macht die österreichische Neutralität denn aus? Was spricht für sie? Und kann (oder sollte) diese Neutralität abgelegt werden?
Erst einmal zurück zum Anfang. 1945, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, war Österreich aufgeteilt in vier Besatzungszonen der Siegermächte USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich. Damit eine dauerhafte Teilung Österreichs sowie eine „West- oder Ostorientierung“ verhindert werden konnten, wurde die „permanente Neutralität“ des Landes beschlossen, die am 26. Oktober 1955 dann auch als „immerwährende Neutralität“ zum Verfassungsgesetz wurde. Diese Neutralität ist übrigens ein Sonderfall – sie gilt nämlich nicht nur anlassbezogen, sondern auch für zukünftige Kriege.
Das Neutralitätsgesetz verlangt insgesamt drei Maßnahmen, davon eine aktiv und zwei passiv. Die aktive Maßnahme besagt, dass Österreich die Neutralität aufrechtzuerhalten und zu verteidigen hat. Die zwei passiven Maßnahmen fordern, dass Österreich keinen militärischen Bündnissen beitritt und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf österreichischem Staatsgebiet nicht zulässt.
Gut, nun ist also bekannt, was Neutralität bedeutet – jetzt wäre es natürlich interessant, zu wissen, was Neutralität NICHT ist. Neutralität gilt hauptsächlich für militärische Angelegenheiten, was heißt, dass wirtschaftliche und diplomatische Verbindungen mit Konfliktparteien dennoch möglich sind. Gehört ein Staat also keinem Militärbündnis an, gilt er als „bündnisfrei“, muss allerdings nicht notwendigerweise neutral sein. Aufgrund der Auswirkungen des EU-Beitritts und der gewandelten Bedeutung der Neutralität ist noch offen, ob Österreich sich zukünftig nun tatsächlich als neutral oder nur als bündnisfrei definiert.
In Bezug auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik spielt die österreichische Neutralität nur eine geringe Rolle, politisch jedoch trägt Österreich als neutraler Staat eine besondere Verantwortung und sollte nicht einfach zum sicherheitspolitischen „Trittbrettfahrer“ werden. Zudem stehen Neutralität und Solidarität nicht im Widerspruch, da Österreich beispielsweise durch das Bereitstellen finanzieller Mittel für internationale Organisationen oder Räumlichkeiten für Verhandlungen sicherheitspolitische Beiträge leisten kann. Auch UN- oder EU-Einsätze sind von der Neutralität nicht beeinträchtigt.
Quellen:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/archiv/j2022/064neutralitaet
https://www.oegfe.at/policy-briefs/neutralitaet-und-der-oesterreichische-beitrag-zur-eu-sicherheitspolitik/
https://www.diepresse.com/6141064/oesterreich-ist-neutral-wo-steht-das-eigentlich