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Hass im Netz nimmt zu. Laut einer Forsa-Studie im Auftrag der deutschen Landesmedienanstalt NRW sahen sich im Vorjahr 67 Prozent aller Befragten mit Hasspostings konfrontiert. 78 sind es 2018. Ein Anstieg von elf Prozent. Doch was versteht man eigentlich unter „Hate Speech“? Wer ist davon betroffen? Und was hat das nun mit dem Menschenrecht auf freie Meinung zu tun? Darf ich nicht ohnehin alles sagen, die Dinge beim Namen nennen, meine Position vertreten?
Hate Speech steht für Hassrede oder auch Hassposting und ist eine weltweite Herausforderung. Dabei geht es darum, andere mit Hilfe von Worten und Bildern zu diffamieren, sie zu beleidigen. Es ist eine Art der Kommunikation, die innerhalb eines bestimmten Kontextes Menschen oder auch ganzen Gruppen schadet, diese auf Grund ihrer Zugehörigkeit benachteiligt. Dazu gehören zum Beispiel die Verbreitung uninformierter oder falscher Aussagen, Verallgemeinerungen, sexistische sowie rassistische Beleidigungen, der Aufruf zu Gewalttaten, Verschwörungstheorien oder auch Postings, die bewusst mit Humor oder Ironie arbeiten, um den Kern der Botschaft zu verschleiern. Häufig wird dabei Wissen durch falsche Statistiken untermauert, ein Foto aus dem originalen Kontext gerissen, anschließend für eine neue Geschichte verwendet. Hass im Netz gibt es praktisch überall. In geschlossenen Gruppen auf Facebook oder WhatsApp, in Foren, auf Websites und Blogs von Online-Zeitungen … Dabei wird Text- aber auch Bildmaterial genutzt und nicht selten mit Hilfe von Fake-Accounts verbreitet. Hinter diesen stecken dann oftmals sogenannte „Trolle“, also Menschen die von „Trollfabriken“ angestellt, ja sogar dafür bezahlt werden, Kommunikation gezielt zu stören und bestimmte Inhalte zu verbreiten.
Zielscheibe solcher Leute sind vor allem vermeintlich Andersdenkende, Menschen die sich auf Grund ihres Aussehens, des Glaubens, der politischen Einstellung vielleicht nicht in „klassische Schubladen“ stecken lassen. Lesben, Schwule, Bi-, Trans-, Intersexuelle oder Quere zum Beispiel. Aber auch Muslime, Frauen und Menschen, die sich mit eben diesen Gruppen solidarisieren.
No Hate Speech in Klosterneuburg
Doch was ist denn nun mit dem Menschenrecht zur Freien Meinungsäußerung? Gibt uns dieses nicht eben genau die Erlaubnis, ausnahmslos alles auszusprechen? Auch Menschenrechte haben Grenzen. Und zwar genau da, wo ein anderes anfängt. Denn wie schon das Recht auf Meinungsfreiheit, ist auch das Verbot der Diskriminierung oder das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit Teil der Human Rights. Beleidigen wir also Andere auf Grund ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens, weil ihre Einstellungen vielleicht nicht ganz in unser eigenes Konzept passen, verletzen wir damit nicht nur ihre Würde sondern auch ein oder sogar mehre Menschenrechte.
Hate Speech ist kein Kavaliersdelikt, das Internet kein rechtsfreier Raum. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede sind strafbar. Offline, aber auch online. Zwar gibt es in Österreich noch kein Gesetz, das sich speziell mit Hate Speech auseinandersetzt, dennoch finden sich einige Strafbestände die bei Hassbotschaften sehr wohl erfüllt sein können. Wer zum Beispiel im Internet hetzt, Andere auf Grund ihrer Hautfarbe, Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit oder sexuellen Orientierung öffentlich an den Pranger stellt macht sich strafbar. Aber auch die Verbreitung und Verherrlichung von nationalsozialistischem Gedankengut, Cyber-Mobbing, Beleidigungen stehen unter Strafe. Und das nicht nur dann, wenn die Hassbotschaften selbst verfasst und veröffentlich wurden. Auch das befürwortende Re-Posten und Liken ist strafbar.
Deshalb ist es wichtig, die Augen aufzumachen, Hassreden aufzuzeigen, sie in einem eigenen Posting sachlich als solche zu benennen – das ist rassistisch/sexistisch. Manchmal kann aber auch Counter Speech, also die Gegenrede hilfreich sein. Diese dient weniger dazu, die Hater umzustimmen. Viel eher geht es darum unentschlossene Mitlesende anzusprechen, um die Bühne nicht ausschließlich den Hassredenden zu überlassen. Zusätzlich kann man Beiträge melden, die Betreibenden einer Website darauf aufmerksam machen, Nutzerinnen und Nutzer sperren, diese bei strafrechtlicher Relevanz anzeigen oder sich an Melde-, Informations- und Beratungsstellen wenden.
Ein Film vom Jugendzentrum Judenburg in Zusammenarbeit mit Judith Barfuss
So frei und anonym das Internet oftmals sein mag – Regeln für ein gemeinsames, respektvolles Miteinander braucht es dennoch. Und so liegt es an jeder und jedem von uns, selbst ein Stück weit dazu beizutragen. Indem wir mit kühlem Kopf posten, uns nicht provozieren lassen, die zu veröffentlichenden Inhalte sorgfältig durchdenken, achtsam miteinander umgehen.
Quellen & Informationen
Studie – Hass im Netz breitet sich weiter aus
Aktiv gegen Hasspostings – ein Leitfaden von saferinternet.at
No Hate Speech – Wissen über Hassreden
No Hate Speech – Kontern
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Acht Mythen rund um Hate Speech aufgedeckt
Aktionssymbol © Friedensbüro Graz
Von: Biene
16. November 2018
Bild: Grafik: Christina Hauszer
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