Für alle Menschen gelten dieselben Rechte, und zwar die Menschenrechte, deren Inhalt den meisten Personen zumindest grob bekannt ist. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Gruppe von Menschen, die es besonders zu schützen gilt und die deshalb noch ein paar weitere Rechte besitzen – Kinder. Um zu garantieren, damit diese auch tatsächlich unter den angemessenen Umständen aufwachsen können, die ihnen zustehen, gelten für sie außer den Menschenrechten nämlich auch noch die Kinderrechte.

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Die Kinderrechte, oder wie es ganz ausformuliert heißt: Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK), wurden am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Mit Ausnahme der USA haben alle Mitgliedsstaaten der UNO die Kinderrechtskonvention unterschrieben, viele davon, darunter auch Österreich, direkt am ersten Tag, dem 26. Jänner 1990, und haben sich damit dazu verpflichtet, die Einhaltung ebendieser speziellen Rechte für Kinder sicherzustellen. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat im Jahr 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Österreich schließlich in Kraft getreten.

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Die Kinderrechtskonvention beruht auf den folgenden vier Grundprinzipien: Dem Recht auf Gleichbehandlung, dem Vorrang des Kindeswohls, dem Recht auf Leben und Entwicklung sowie der Achtung vor der Meinung des Kindes. Das Recht auf Gleichbehandlung sagt aus, dass jedem Kind die gleiche faire Behandlung zukommen muss und keines davon benachteiligt werden darf, ganz egal, welches Geschlecht, welche Herkunft und welche Hautfarbe es beispielsweise haben mag. Der Vorrang des Kindeswohls ist ebenfalls recht schnell erklärt – überall, wo es um Entscheidungen geht, die Auswirkungen auf Kinder haben könnten, muss zuallererst das Kindeswohl bedacht und berücksichtigt werden. Mit dem Recht auf Leben und Entwicklung hat es sich jedes der unterzeichnenden Länder zur Pflicht gemacht, die Entwicklung der Kinder so gut wie nur möglich zu sichern. Schließlich bedeutet die Achtung vor der Meinung des Kindes, dass sämtliche Kinder als Personen ernstgenommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden. Zudem sollen sie auch die Möglichkeit besitzen, Forderungen zu stellen, denen auch tatsächlich Gehör geschenkt wird.

Die Kinderrechte umfassen Rechte in den unterschiedlichsten Bereichen, darunter etwa Schutz, Gesundheit, Bildung, Information und Beteiligung. Wichtig ist an dieser Stelle vielleicht noch zu betonen, dass mit dem Begriff „Kinder“ alle Personen im Alter von 0 bis 18 gleichermaßen gemeint sind, also Babys, Kinder, Kleinkinder und Jugendliche. Insgesamt gibt es 54 Kinderrechte, die wir uns in den folgenden Beiträgen etwas genauer ansehen wollen.

 

Quellen:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderrechte.html
https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/
https://unicef.at/fileadmin/media/Infos_und_Medien/Info-Material/Kinderrechte/UN_Konvention_ueber_die_Rechte_des_Kindes.pdf
https://www.kinderhabenrechte.at/
https://www.plan-international.at/kinderschutz/kinderrechte.html

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