Kinderrechte
Welche Kinderrechte gibt es überhaupt?
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Letzte Woche haben wir uns damit beschäftigt, was die UN-Konvention über die Rechte des Kindes eigentlich genau ist und auf welchen Prinzipien sie beruht. Nun wollen wir uns einmal genauer ansehen, was denn so alles in der Kinderrechtskonvention geschrieben steht, oder anders gesagt: Welche Kinderrechte es denn jetzt überhaupt gibt.
Artikel 1 der Kinderrechte eröffnet mit einer kurzen Begriffsdefinition des Wortes „Kind“. Dabei handelt es sich, wie wir bereits aus dem letzten Beitrag wissen, um sämtliche Personen vor der Vollendung ihres achtzehnten Lebensjahres.
In Artikel 2 steht geschrieben, dass kein Kind – ganz egal, welche Hautfarbe, welches Geschlecht oder welche Religion es beispielsweise haben mag – diskriminiert werden darf. Damit die Diskriminierung von Kindern um jeden Preis vermieden wird, verpflichten sich die Vertragsstaaten mit der Unterzeichnung dafür, geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen.
Artikel 3 legt fest, dass bei sämtlichen Maßnahmen, die Kinder betreffen könnten – egal ob nun im öffentlichen oder im privaten Raum –, stets das Kinderwohl im Vordergrund zu stehen hat. Darüber hinaus muss jedem Kind angemessener Schutz sowie Fürsorge gewährleistet werden, wobei besonders wichtig ist, dass die zuständigen Institutionen, Dienste und Einrichtungen gewissen Normen, etwa in Hinsicht auf Sicherheit, Gesundheit und Eignung des Personals, gerecht werden.
Artikel 4 verlangt von den Vertragsstaaten, dass sie alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zur Verwirklichung der Kinderrechte vornehmen, wobei sie sämtliche verfügbare Mittel ausschöpfen und – falls erforderlich – auch international zusammenarbeiten.
Artikel 5 weist auf die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern sowie weiterer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen hin, dieses in der Ausübung seiner Rechte und in seiner Entwicklung zu unterstützen und zu leiten.
Artikel 6 spricht etwas an, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben. Zugleich haben Kinder auch ein Recht darauf, dass ihr Überleben und ihre Entwicklung in größtmöglichem Umfang gewährleistet wird.
Artikel 7 sieht die unverzügliche Eintragung von neugeborenen Kindern in ein Register vor und verleiht ihnen das Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und – soweit möglich – auch das Kennenlernen von und die Betreuung durch seine Eltern. Auch hier ist internationale Zusammenarbeit gefragt, insbesondere in dem Fall, dass ein Kind staatenlos wäre.
Laut Artikel 8 steht Kindern zu, dass ihre Identität einschließlich ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Namens und ihrer Familienbeziehungen geachtet wird. Für den Fall, dass einem Kind wider seines Rechts einige oder gar alle Bestandteile seiner Identität genommen, so muss ihm angemessener Schutz und Beistand gewährleistet werden mit dem Ziel, diese wiederherzustellen.
Artikel 9 legt fest, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt werden darf, es sei denn, diese Trennung ist notwendig für das Wohl des Kindes, wie etwa im Fall von Missbrauch, Vernachlässigung oder der Entscheidung über die Wohnsituation bei getrennten Eltern. Sofern dies nicht dem Kindeswohl widerspricht, hat zudem jedes Kind, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, das Recht dazu, regelmäßigen Kontakt zu diesen zu haben. Wenn die Trennung Folge einer Maßnahme wie etwa Freiheitsentziehung, Abschiebung oder des Todes einer oder beider Elternteile ist, so muss der Staat dem Kind Auskunft über den Verbleib der abwesenden Familienangehörigen geben, solange dies seinem Wohl nicht schadet. Andersherum haben auch die Eltern oder gegebenenfalls andere Familienangehörige ein Recht darauf, über den Verbleib des Kindes informiert zu werden.
Nächste Woche folgt die Fortsetzung, in der wir uns einige weitere Kinderrechte genauer ansehen wollen.
Quellen:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderrechte.html
https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/
https://unicef.at/fileadmin/media/Infos_und_Medien/Info-Material/Kinderrechte/UN_Konvention_ueber_die_Rechte_des_Kindes.pdf
https://www.kinderhabenrechte.at/
https://www.plan-international.at/kinderschutz/kinderrechte.html
Von: Miriam
9. Februar 2023
Bild: Foto von Robert Collins auf Unsplash
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