Dass es zusätzlich zu den Menschenrechten auch noch die Kinderrechte, oder auch die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, gibt, wissen wir bereits aus früheren Beiträgen. Auch, welche Kinderrechte es genau gibt, haben wir uns schon angeschaut. Nur, weil diese jedoch niedergeschrieben und von den Vertragsstaaten unterzeichnet wurden, heißt das jedoch noch nicht, dass diese auch tatsächlich in der Realität umgesetzt werden. Hierfür braucht es auf jeden Fall Institutionen, die genau das sicherstellen.

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Hauptverantwortlich dafür, die Umsetzung und Einhaltung von Kinderrechten zu überwachen, ist der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (oder auf Englisch: UN Committee on the Rights of the Child). Dieses besteht aus 18 Experten im Bereich der Kinderrechte, die aus unterschiedlichen Ländern mit verschiedenen Rechtssystemen stammen. Die Mitglieder des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes werden zwar von den Vertragsstaaten nominiert und gewählt, agieren jedoch nicht als Vertreter für die jeweiligen Staaten, aus denen sie kommen.
Regierungen, die die UN-Konvention über die Rechte des Kindes oder eines ihrer Zusatzprotokolle unterzeichnet und ratifiziert haben, sind dazu verpflichtet, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig Bericht zu erstatten – innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung und anschließend alle fünf Jahre. In solchen Berichten müssen die Vertragsstaaten die Situation der Kinder im betroffenen Land detaillieren und zudem auch anführen, durch welche Maßnahmen deren Rechte verwirklicht werden. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes stellt anhand dieser Berichte fest, ob und wie sehr die Regierungen die Realisierung und den Schutz der Kinderrechte auch tatsächlich erfüllen.

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Daraufhin formuliert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Empfehlungen zur Implementierung und Verbesserung der Kinderrechte für jeden einzelnen Staat, auf deren Umsetzung es auch bei der nächsten Überprüfung der jeweiligen Kinderrechtssituation genaues Augenmerk legt. Unter anderem werden die Vertragsstaaten etwa dazu angehalten, die Kinderrechtskonvention als Richtlinie für den Beschluss neuer Gesetze zu verwenden, eine umfassende nationale Agenda hinsichtlich der Kinderrechte zu entwickeln und sicherzustellen, dass genügend Daten gesammelt werden, um die Situation von Kindern angemessen beurteilen zu können.
Zusätzlich zum UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes spielen auch Nichtstaatliche Organisationen (auf Englisch: Non Governmental Organisations, kurz NGOs) eine Rolle dabei, die Öffentlichkeit für die Kinderrechte zu sensibilisieren sowie auch deren Verwirklichung zu unterstützen. Aus diesem Grund werden auch NGOs dazu ermutigt und sogar dazu aufgefordert, am Berichterstattungs- und Überwachungsprozess teilzunehmen, sei dies nun in Kooperation mit dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes oder als eigenständige Alternative zu dessen Arbeit.

Quellen:
https://www.unicef.org/child-rights-convention/implementing-monitoring
https://www.ohchr.org/en/topic/children-and-youth
https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/
https://www.plan.de/kinderschutz/kinderrechte/kinderrechte-einfach-erklaert.html
https://www.kinderrechte-afrika.org/%C3%BCber-uns/wof%C3%BCr-wir-uns-engagieren/wozu-kinderrechte/
https://www.grin.com/document/229774
https://www.kija.at/kinderrechte

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